Herstellungsanforderungen der Norm für elektrische Heizrohre, Datenquelle: Maschinenindustrienorm der Volksrepublik China JB/T2379-2016 „Metallröhrenheizelement“
5.2 Herstellungsanforderungen
5.2.1 Die Herstellungsanforderungen der Komponenten müssen den gemäß den vorgeschriebenen Verfahren genehmigten Konstruktionszeichnungen entsprechen und die Anforderungen der Produktnormen und relevanten technischen Dokumente blind erfüllen
5.2.2 Das Schweißen von Bauteilen muss den Bestimmungen der einschlägigen Normen entsprechen, Schmelzschweißen, Hartlöten und Löten sind nur zulässig, wenn die Ausführung vorgegeben ist, jedoch dürfen diese Verfahren nicht zur Reparatur defekter Bauteile verwendet werden.
5.2.3 Der Bleistab sollte dem 3-minütigen Zugversuch ohne Verschiebung und Bruch standhalten können, und die Prüfzugkraft beträgt 70 Prozent der Zugkraft des Bleistabs, jedoch nicht mehr als 1000 N.
5.2.4 Das Element, das verwendet wird, um die unterhalb des Flüssigkeitsspiegels installierte Flüssigkeitsverbindung zu erhitzen, muss in der Lage sein, dem hydrostatischen Drucktest von 0,5 MPa für 5 Minuten ohne Leckage standzuhalten. Komponenten mit einem Druck von 0,1 MPa oder mehr müssen außerdem einem 5-minütigen hydrostatischen Test unterzogen werden, kein Leck, keine Verformung, und der Testdruck ist doppelt so hoch wie der Auslegungsdruck, aber nicht weniger als 0,5 MPa.
5.2.5 Das Metallrohr des Elements darf keine offensichtlichen mechanischen Narben oder örtliche Ausdehnung aufweisen, und es dürfen keine Falten, Beulen oder andere Phänomene an der Biegung auftreten. 5.2.6 Die Lackschicht, die Galvanisierungsschicht, die Metall- oder Nichtmetall-Sputterschicht und die aluminiumdurchdrungene Schicht sollten gleichmäßig und fest sein und es sollten keine Blasen, Ablösungen oder lokalen Anhäufungen auftreten.
5.2.7 Die Abweichung des Außendurchmessermaßes des Bauteils darf den in Tabelle 4 angegebenen Bereich nicht überschreiten.
Tabelle 4 Einheiten sind mm
Kategorie
Außendurchmesser
6.5
8.5
8.5
10
12
14
16
18
20
22
Normaler Typ
±0.3
±0.5
Unterputz-Typ
±0.18
±0.215
±0.26
5.2.8 Die Abweichung der ungefalteten Länge des Elements überschreitet nicht den in Tabelle 5 angegebenen Bereich.
Tabelle 5 Einheiten sind mm
Erweitern Sie die Länge L
Abweichung
L<1000
±5
L Größer oder gleich 1000
±10
5.2.9 Die Abweichung der freigelegten Länge der Bleistange übersteigt nicht -2 plus 5 mm
5.2.10 Das Einbaumaß des Bauteils nach dem Biegen und Umformen und einigen zu bewertenden geometrischen Maßabweichungen darf den in Tabelle 6 angegebenen Bereich nicht überschreiten.
Tabelle 6 Einheiten sind mm
Grundgröße L
Abweichung
L<500
±3
500 Kleiner oder gleich L<1000
±5
L Größer oder gleich 1000
±10
5.2.11 Die Abweichung der Länge von Ld1 und Ld2 im Rohr sollte ±2 Prozent oder ±5 mm nicht überschreiten
5.2.12 Der Schwanz erwärmt sich nicht Länge Ld3 Abweichung sollte ±5 mm nicht überschreiten.
5.2.13 Die Erwärmungslängenabweichung des einseitigen Anschlusselements darf ±5 Prozent oder ±20 mm nicht überschreiten
5.2.14 Das Heizelement sollte gleichmäßig entlang der Rohrachse angeordnet sein, und die Abweichung der Anzahl der Heizdrahtwindungen pro Längeneinheit sollte 15 Prozent nicht überschreiten
5.2.15 Wenn es besondere Anforderungen an Heizelemente gibt, können diese gemäß Artikel 9.2 vorgebracht werden.



