Erwärmungszeit und Nennleistungsabweichung der Leistungsanforderungen für elektrische Heizrohre, Datenquelle: Maschinenindustriestandard der Volksrepublik China JB/T2379-2016 „Metallröhrenförmiges elektrisches Heizelement“
5.3 Leistungsanforderungen
5.3.1 Aufheizzeit:
Unter der Prüfspannung sollte die Zeit für den Anstieg des Bauteils von der Umgebungstemperatur auf die Prüftemperatur nicht mehr als 15 Minuten betragen
5.3.2 Nennleistungsabweichung:
Unter ausreichenden Erwärmungsbedingungen darf die Abweichung der Nennleistung des Bauteils den folgenden spezifizierten Bereich nicht überschreiten:
a) Für Komponenten mit einer Nennleistung von kleiner oder gleich 100 W: ε kleiner oder gleich ±8 Prozent
b) -8 Prozent Kleiner oder gleich ε Kleiner oder gleich 4 Prozent für Komponenten mit einer Nennleistung von mehr als 100 W


